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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 18 A 2123/09   

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https://dejure.org/2010,92311
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 18 A 2123/09 (https://dejure.org/2010,92311)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.2010 - 18 A 2123/09 (https://dejure.org/2010,92311)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 18 A 2123/09 (https://dejure.org/2010,92311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Asylverfahren; Prüfung eines inlandsbezogenen Ausreisehindernisses in Form der Reiseunfähigkeit; Besitz eines gültigen Passes als Obliegenheit eines Ausländers; Mitwirkungshandlungen des Betroffenen zur Beseitigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 7 K 2211/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 18 A 2123/09
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Unabhängig davon hat sich der ausreisepflichtige Ausländer ohne besondere Aufforderung durch die zuständige Behörde um erforderliche Dokumente und Auskünfte zu bemühen, wobei gegebenenfalls eine Mittelsperson im Heimatland einzuschalten und es grundsätzlich auch zumutbar ist, einen Rechtsanwalt im Heimatstaat zu beauftragen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 M 112/18 -, juris, Rn. 24; OVG Münster, Beschluss vom 02. Juli 2010 - 18 A 2123/09 -, juris, Rn. 12).
  • VG Gelsenkirchen, 10.10.2019 - 8 K 9489/17

    Hilfsvertagungsantrag; hilfsweiser Vertagungsantrag; Auflage zur Duldung ,

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Juli 2011 - 17 A 175/11 -, vom 2. Juli 2010 - 18 A 2123/09 - und vom 21. Juli 2006 - 18 E 355/06 -.
  • VG Potsdam, 09.03.2020 - 8 L 1095/19
    Insbesondere hat sich danach der ausreisepflichtige Ausländer ohne besondere Aufforderung durch die zuständige Behörde um erforderliche Dokumente und Auskünfte zu bemühen, wobei gegebenenfalls eine Mittelsperson im Heimatland einzuschalten und es grundsätzlich auch zumutbar ist, einen Rechtsanwalt im Heimatstaat zu beauftragen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 M 112/18 -, juris Rn. 24; OVG Münster, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 18 A 2123/09 -, juris Rn. 12).
  • VG Potsdam, 07.04.2020 - 8 L 1025/19
    Unabhängig davon hat sich der ausreisepflichtige Ausländer ohne besondere Aufforderung durch die zuständige Behörde um erforderliche Dokumente und Auskünfte zu bemühen, wobei gegebenenfalls eine Mittelsperson im Heimatland einzuschalten und es grundsätzlich auch zumutbar ist, einen Rechtsanwalt im Heimatstaat zu beauftragen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 M 112/18 -, juris, Rz. 24; OVG Münster, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 18 A 2123/09 -, juris, Rz. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 17 A 175/11

    Mitwirkungspflicht eines Asylsuchenden bei der Beseitigung des

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2010 - 18 A 2123/09 -, vom 21. Juli 2006 - 18 E 355/06 - und vom 14. März 2006 - 18 E 924/04 -, NWVBl. 2006, 260.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2010 - 18 A 2123/09 -, vom 21. Juli 2006 - 18 E 355/06 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Ferner muss sich der Ausländer bemühen, Dokumente aus seinem Heimatland zu beschaffen, die bei seiner Identifizierung und der Beschaffung von Heimreisedokumenten hilfreich sein können (OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 18 A 2123/09 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 19 CS 21.486

    Mitwirkung an der Beschaffung von Heimreisedokumenten bei gestelltem

    Der Besitz eines gültigen Passes zählt gemäß § 3 Abs. 1 AufenthG zu den Obliegenheiten eines Ausländers (z.B. OVG Münster, B.v. 2.7.2010 - 18 A 2123/09 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 18 A 1491/10

    Berücksichtigung einer nach dem Ergehen eines erstinstanzlichen Urteils erfolgten

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2010 18 A 2123/09 , vom 19. März 2009 18 A 3326/08 und vom 20. März 2006 18 A 3004/05 .
  • VG Potsdam, 14.11.2019 - 8 K 3332/18
    Unabhängig davon hat sich der ausreisepflichtige Ausländer ohne besondere Aufforderung durch die zuständige Behörde um erforderliche Dokumente und Auskünfte zu bemühen, wobei gegebenenfalls eine Mittelsperson im Heimatland einzuschalten und es grundsätzlich auch zumutbar ist, einen Rechtsanwalt im Heimatstaat zu beauftragen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 M 112/18 -, juris, Rz. 24; OVG Münster, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 18 A 2123/09 -, juris, Rz. 12).
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